Kosten

Wer zahlt was?

Privatversicherte & Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für die Therapie zu 100%. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Der Satz richtet sich nach individuellen Umständen. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Konditionen.

Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.  

Selbstzahler

Für diejenigen, die ihre Therapie oder Coaching selbst zahlen, wird der übliche Stundensatz nach GOÄ berechnet. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere die Personen in Anspruch, die erwägen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung anstreben. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Auch hier wird der Faktor entsprechend dem Aufwand und dem Beschwerdebild individuell angepasst und vereinbart. 

Coaching:
139,90€ pro Sitzung + 19% MwSt.

Soldat:innen

Soldat*innen haben die Möglichkeit, sich von ihrem*ihren Truppenärzt*in einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über die probatorischen Sitzungen ausstellen zu lassen. Bitte bringen Sie beides mit zum Erstgespräch. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über den/die Truppenärzt*in.

Bundespolizist:innen

Bundespolizist:innen sich können aufgrund der Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung, bei Bedarf an eine psychotherapeutische Privatpraxis wenden. Das ambulante Versorgungsangebot (Verfahren, Anträge + Bewilligungsschritte) sind analog zu denen der GKV gestaltet. Deshalb muss vorab eine psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden. Dies geht sowohl bei Praxen mit Kassenzulassung, als auch in Privatpraxen. 
Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.

Ergänzung

Wenn sich herausstellt, dass eine tiefenpsychologisch fundierte Richtlinientherapie indiziert ist, finden nach dem Erstgespräch vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen.

Hier haben sowohl Klient:in, als auch die Therapeutin die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Die Studienlage zur Wirksamkeit der Psychotherapie unterstützt den positiven Einfluss der therapeutischen Beziehung auf den Therapieerfolg. Diese Erkenntnisse entsprechen auch ganz meiner bisherigen Berufserfahrung, weshalb ich diesen Punkt an dieser Stelle noch einmal betone. 
Ich lege wert auf ein transparentes Vorgehen und selbstverständlich auf die Einhaltung der Schweigepflicht. 

Zur Kontaktaufnahme